Steuervorteile
Die Caritas-Stiftung Mönchengladbach ist auf Grund der Förderung von gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken von der Körperschafts-, der Erbschafts- und der Schenkungssteuer befreit. Diese Konstruktion ist vom Gesetzgeber erwünscht und wird deshalb durch eine Reihe von Steuervergünstigungen unterstützt:
Spenden für mildtätige Zwecke können bis zu 10 Prozent des Einkünftebetrages steuerlich abgesetzt werden. - Spenden für gemeinnützige Zwecke können bis zu 5 Prozent des Einkünftebetrages steuerlich abgesetzt werden.
- Zustiftungen können bis zu 20.450 € pro Jahr steuermindernd geltend gemacht werden.
- Im Falle der Gründung Ihrer unselbständigen Stiftung können Sie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren 307.000 € als Sonderausgaben von der Einkommens- und Gewerbesteuer absetzen.
- Für Zuwendungen aus einem geerbten Vermögen entfällt die Erbschaftssteuer.
- Die Erträge aus dem Stiftungskapital sind ebenfalls von sämtlichen Steuern befreit.
Steuern sind in Deutschland ein komplexes Thema. Deshalb dürfen wir Ihnen an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben, vermitteln Ihnen aber sehr gerne den Kontakt zu Fachleuten, die Sie individuell und verständlich über Ihre steuerlichen Möglichkeiten informieren.

